Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Facility-Management-, Haustechnik- und Housekeeping-Leistungen zwischen der FS - Facility Cleaning GmbH, Laaer-Berg-Straße 47/213, A-1100 Wien (nachfolgend „FS“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, FS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Anfragen über die Website (Kontaktformular, Angebotsrechner) stellen unverbindliche Anfragen des Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das schriftliche Angebot von FS und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Von FS erstellte Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
3. Leistungsumfang
Art, Umfang und Frequenz der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt FS ungehinderten Zugang zu den zu betreuenden Objekten während der vereinbarten Zeiten sowie die für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur (z. B. Strom- und Wasseranschluss, Entsorgungsmöglichkeiten) zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart. Erschwert oder verzögert sich die Leistungserbringung durch mangelnde Mitwirkung des Kunden, ist FS berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag ausgewiesenen Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist FS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen.
6. Laufzeit und Kündigung
Bei Dauerleistungsverträgen (z. B. Unterhaltsreinigung) richten sich Laufzeit und Kündigungsfristen nach der individuellen Vereinbarung im Angebot bzw. Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann ein unbefristetes Vertragsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
FS erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen, damit FS die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist erhält. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
8. Haftung
FS haftet für Schäden, die von ihren Mitarbeitern im Rahmen der Leistungserbringung schuldhaft verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FS gegenüber Unternehmern nicht. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz von FS sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.